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Herkunftsnachweis bei nichteuropäischen Eidechsen
Eidechsen

Herkunftsnachweis bei nichteuropäischen Eidechsen

Nachweispflichtig bei nordafrikanischen Eidechsen?

Muss ich Herkunftsnachweis bei nichteuropäischen Eidechsen erhalten, wenn ich diese erwerben möchte?
Wir werden immer wieder gefragt, ob zum Beispiel die nichteuropäischen Eidechsen Timon pater, Timon tangitanus oder Timon kurdistanicus oder auch Lacerta pamphylica nachweispflichtig sind, diese Frage ist nicht auf den ersten Blick beantwortbar. Gibt in der Datenbank des BfN beispielsweise in einer Recherche eine der oben genannten Arten ergibt die Suche keine Daten. Dies liegt daran, dass die Artnamen bei wisia.de auf einem früheren Stand der Taxonomie sind, als heute gewöhnlich anerkannt ist.

Dazu gibt es ein klare Aussage aus einer alten Ausgabe der Eidechse. In Gersfeld haben wir uns über diese Problematik mit den Troidls und Rolf Großhans beim Abendessen unterhalten. Rolf konnte uns auch die Quelle senden. 

Die Antwort ist in dieser Ausgabe der DIE EIDECHSE Jg. 6 Heft 14, Seite 31-33 April 1995 zu lesen. Dr. Jelden vom BfN beantwortet in dem Artikel nur die Frage zu Timon pater und kommt hierbei zu folgendem Schluss: 

Bei den o.g. Arten handelt es sich zwar um nichteuropäische Eidechsen, welche in der BArtSchV Anlage 1 nicht erwähnt werden. Die Liste wurde in Anlage 1 befindet sich aber auf unveränderten Stand aus dem Jahr 1986. In der Anlage 1 werden explizit die europäischen Eidechsen angesprochen, allerdings nicht mit der genauen taxonomischen Bezeichnung, von wenigen Ausnahmen abgesehen(z.B. Lacerta bilineata) 

Die beiden nordafrikanischen Arten der Gattung Timon wurden im Jahr 1986 als Unterart von Lacerta lepida (Lacerta lepida pater, bzw. Lacerta lepida tangitana) behandelt. Aus diesem Grund sind diese beiden Arten auch heute noch nachweispflichtig, dass es sich um legale Exemplare handelt. In der BArtSchV wird ausschließlich der Artstatus berücksichtigt.

Lacerta pamphylica wurde zu diesem Zeitpunkt zu der europäischen Art Lacerta trilineata pamphylica gezählt. Aus diesem Grund ist auch bei diesem Tieren die legale Herkunft zu bescheinigen.

Bei Timon kurdistanicus ist es ähnlich. In der Anlage 1 ist Lacerta princeps als nicht europäische Art genannt. Zu dem Zeitpunkt der Erstellung wurde Timon kurdistanicus als Unterart Lacerta princeps kurdistanica geführt. Aus diesem Grund ist auch diese nichteuropäische Eidechse Herkunftsnachweispflichtig.  Die taxonomische Herkunft kann auf Lacerta.de leicht nachvollzogen werden:

Timon kurdistanicus

Das bedeutet: Herkunftsnachweis bei nichteuropäischen Eidechsen? Diese Frage kann klar mit einem „Ja“ beantwortet werden.

- 18. August 2020
Tags | Herkunftsnachweis, Lacerta pamphylica, Timon kurdistanicus, Timon pater, Timon tangitanus

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